Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Gemeinderat der Gemeinde Wasserlosen hat beschlossen, eine Bürgerstiftung ins Leben zu rufen. Durch diese Stiftung soll bürgerschaftliches Engagement und Gemeinsinn noch mehr als bisher für unsere Gemeinde durch die Bürger möglich sein. Durch die Stiftung kann sich jeder von uns unmittelbar für unser Gemeinwesen einbringen. Bisher waren die Bürger mehr oder weniger gefordert, sich mit ihrer Arbeitskraft einzubringen. Jetzt können sich alle über Spenden an Projekte in den acht Dörfern beteiligen. Sie können sich persönlich – nach Art und Wertigkeit der Projekte in den Orten beteiligen und haben dadurch noch mehr als früher Einfluss auf ihr eigenes Umfeld. Die Gemeinde Wasserlosen, zusammen mit der Sparkasse Schweinfurt, finanzieren den Stiftungsstock von 20.000 Euro. Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ können wir unsere Visionen von einer lebens- und liebenswerten Kommune auch in Zukunft durch zusätzliche finanzielle Mittel umsetzen. Durch die Möglichkeit, den Kapitalstock der Bürgerstiftung Wasserlosen immer weiter aufzustocken, erhöht sich der jährliche Zinsfluss, der dann entsprechend der Satzung aufgeteilt werden kann. Beteiligen Sie sich, werden Sie Stifterin oder Stifter, damit bauen Sie an der Zukunft der acht Dörfer mit.
Die Bürgerstiftung Wasserlosen ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Wasserlosen tätig:
- Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
- Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
- Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
- Kunst und Kultur
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Gesundheit und Sport
- Bildung und Ausbildung
- Jugend- und Seniorenhilfe
- Wohlfahrtswesen
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Völkerverständigung und internationale Partnerschaften
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus sechs Personen, bestehend aus dem 1. Bürgermeister Wasserlosens, einem Vertreter der Sparkasse Schweinfurt (ohne Stimmrecht) und vier Bürger/innen der Gemeinde zusammensetzt. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.
Gute Gründe für die Bürgerstiftung Wasserlosen
- Ich kann dauerhaft Projekte in Wasserlosen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
- Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde Wasserlosen.
- Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
- Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
- Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
- Ich kann mit einer Namensstiftung die Bürgerstiftung unterstützen. Mein Name bleibt in Erinnerung und wirkt über mein eigenes Leben hinaus für das Gemeinwohl. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder der Sparkasse Schweinfurt.
Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile
Spenden: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Wasserlosen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.
Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
Zustiftung durch Erben: Die Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.
Die Bürgerstiftung Wasserlosen braucht Ihre Unterstützung
Wenn auch Sie sich als Stifter für die Bürgerstiftung Wasserlosen engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Wasserlosen oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Schweinfurt.
Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Wasserlosen nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse Schweinfurt:
Konto 21 232 699, BLZ 793 501 01
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Wasserlosen
(bitte ab 200,-- Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)