Fördermöglichkeiten des Landkreises Schweinfurt - Innenentwicklungskonzept

Mit dem Innenentwicklungskonzept stellt der Landkreis Schweinfurt finanzielle Anreize für das Wohnen, Leben und Arbeiten im Ortskern zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgt eine Sensibilisierung für die Themen Baukultur und Flächenverbrauch.

Im Mai 2017 wurde das Innenentwicklungskonzept des Landkreises Schweinfurt erstmals verabschiedet. Nachdem die ursprüngliche Förderkulisse nach fünfjähriger Laufzeit auslief, erfolgte im Februar 2023 mit einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Kreisentwicklung eine Fortsetzung der Aktivitäten. Mit dem Start zum 01. Mai 2023 erweiterte der Landkreis Schweinfurt das Fördergebiet auf alle Gebäude mit einem Mindestalter von 60 Jahren. Das Thema Flächensparen erfährt im Landkreis Schweinfurt somit eine neue Wertigkeit und wird nachhaltig verankert.

Das Innenentwicklungskonzept sieht aktuell vier Bausteine vor: 

  • Baustein 1: Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung
  • Baustein 2: Anerkennung (Gestaltungspreis)
  • Baustein 3: Erstbauberatung
  • Baustein 4: Bauabfall (Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen) 

Weiterführende Informationen zur kostenlosen Erstbauberatung und der Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsförderung finden Sie unter den gleichnamigen Leistungen. 

Der Innenentwicklungsflyer gibt Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Unterstützungs- und Serviceangebote im Landkreis Schweinfurt. Im Förderlyer finden Sie zudem alle Informationen rund um die Förderkulisse. Lassen Sie sich von den guten Beispielen in der Broschüre "Innenentwicklung - Ihr Leben im Mittelpunkt" inspirieren und entdecken Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Ortskern bietet. Beide Öffentlichkeitsprodukte können unter Links & Downloads heruntergeladen werden. 

 

 

Infos zum Innenentwicklungskonzept des Landkreises Schweinfurt

 

Hier gelangen Sie zu den Förderunterlagen:

Übersicht Erstbauberater:

 

Förderprogramm der Gemeinde Wasserlosen zur Revitalisierung der Altorte

Bei dem Förderprogramm "Revitalisierung der Altorte" werden Menschen bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützt.

Das Förderprogramm liegt im Gebiet der Gemeinde Wasserlosen und umfasst leerstehende Anwesen die nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liegen.

Zusätzlich gibt es ein kommunales Förderprogramm, das die Sanierung und auch den Neubau im Altort fördert. Voraussetzung ist, dass das Haus älter als 50 Jahre ist und schon länger leersteht. Bei Generationswechsel entfällt die Leerstandszeit. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 15.000 Euro.

 

Die Richtlinien sowie den Antrag für dieses Programm finden Sie unten im Downloadbereich.

 

Antragsformulare für das kommunale Förderprogramm