Allgemeine Informationen Wasserbeschaffungsverband Kaistener Gruppe

Im Bereich der fränkischen Platte befassten sich bereits Ende der 50er Jahre die früheren selbständigen Gemeinden Brebersdorf, Greßthal, Kaisten, Rütschenhausen und Schwemmelsbach mit einer zentralen Wasserversorgung.

Probebohrungen im Sommer 1960 ergaben, dass im Bereich des  Wasserhauses in der Gemarkung Kaisten genügend Wasser bereitgestellt werden kann.

Daraufhin fand im Oktober 1960 die konstituierende Sitzung des Wasserbeschaffungsverbandes Kaistener Gruppe in Rütschenhausen statt. Teilnehmer waren die früheren selbständigen Gemeinden Brebersdorf, Greßthal, Kaisten, Rütschenhausen, Schwemmelsbach, Schwebenried und Vasbühl.

Die Kaistener Gruppe wurde als ein Wasser- und Bodenverband gegründet. Die Besonderheit dabei war, dass ein Vorstand bestand, der sich aus dem Vorsteher und weiteren sieben, und, nachdem Schwebenried und Vasbühl hinzukamen, aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern zusammensetzte. Die Vorstandschaft wurde von der Verbandsversammlung gewählt.

Die Verbandsversammlung wiederum wurde von den Verbandsmitgliedern gebildet. Die Anzahl der Mitglieder bemaß sich nach dem Tageswasserbedarf eines Mitgliedes. Jedes Mitglied stellte gemäß dieser Satzung mindestens 2 Verbandsräte. Für je weitere angefangene 25 cbm Durchschnitts- Tageswassermenge wurde ein weiterer Verbandsrat entsandt.

Im Jahre 1966 schlossen sich Schraudenbach und Stettbach dem Wasserverband an. Im Jahre 1982 ist dann der Gemeindeteil Wasserlosen und ab 1984 die Gemeindeteile Burghausen und Wülfershausen der Gemeinde Wasserlosen und der Stadtteil Neubessingen der Stadt Arnstein hinzugekommen. Damit ergab sich erneut eine Ausweitung der Vorstandschaft und der Verbandsversammlung.

Daraufhin wurde eine Reform der Vorstandschaft und der Verbandsversammlung angeregt. Im Jahre 1996 hat sich dann der Verband nach dem KommZG eine neue Satzung gegeben. Verbandsmitglieder sind nunmehr die Gemeinde Wasserlosen, der Markt Werneck und die Stadt Arnstein. Die Verbandsversammlung wählt nunmehr einen Verbandsvorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt (§ 13).

Der Wasserbeschaffungsverband Kaistener Gruppe selbst hat eine Fachkraft für Wasserversorgungstechnik – Herrn Pfeuffer.  Während der Urlaubszeit nimmt Herr Schneider von der Stadt Arnstein die Vertretung wahr.

Die Verwaltung des Verbandes wird seit 1990 von der Gemeindeverwaltung Wasserlosen wahrgenommen.

Wahlverfahren

Das Wahlverfahren ist in der Satzung des Zweckverbandes § 12 geregelt. Der Verbandsvorsitzende ist demnach aus der Mitte der Verbandsversammlung auf die Dauer von sechs Jahren zu wählen.

Das Wahlverfahren ist identisch mit den Vorgaben für die Wahl des 2. Bürgermeisters nach der Bayer. Gemeindeordnung.

Es wird geheim abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt (§ 9 Abs. 4)

Enthält sich ein Verbandsrat der Stimme, so gehört er nicht zu den Abstimmenden.

(§ 9 Abs. 3)
Der Verbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die Verbandsräte sind ehrenamtlich tätig.