Gigabitförderung "Markterkundung Bekanntmachung" Verfahren 2 Gde Wasserlosen (Landkreis Schweinfurt)
Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Next-Generation-Access-Breitbandnetzen zu
gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die
Gebietskörperschaft in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (im Folgenden:
„Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) eine Markterkundung durch.
Dabei soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein
NGA-Netz mit 200 Mbit/s symmetrisch, bzw. 500 Mbit/s im Download erschlossen ist, ob in den
nächsten drei Jahren eine privatwirtschaftliche Erschließung durch ein gigabitfähiges Netz geplant ist
oder ob in den nächsten 7 Monaten nach Fristende des MEV eine Vorvermarktung abgeschlossen
werden soll, die zum Ergebnis den Ausbau eines o.g. NGA-Netz hat.
Im Sinne der Richtlinie unterversorgte Gebiete bzw. Gebiete ohne Rückmeldung durch ein
Telekommunikationsunternehmen können für den geförderten Ausbau eines NGA-Netzes vorgesehen
werden.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren findet in sinngemäßer Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) statt. Das europaweite Verfahren wird dem entsprechend auf einer elektronischen Vergabeplattform durchgeführt. Über den folgenden Link ist das Verfahren ab dem 21.05.2021, 12.00 Uhr veröffentlicht:
Das Auswahlverfahren endet am 16.07.2021 – 12:00Uhr.
Die Unterlagen zum Auswahlverfahren finden Sie unter dem folgenden Link:
Markterkundung
Die Gemeinde Wasserlosen führt entsprechend der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) eine Markterkundung vom 15.06.2020 bis 31.07.2020 durch.
Dokument zur Markterkundung:
Kartendarstellungen zur Ist-Versorgung vor der Markterkundung:
Übersichtsplan:
Detailpläne:
Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt.
-------------------------- Verfahren 2 --------------------------
Einstellung des Verfahrens
Durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.09.2019 wurde das Breitbandförderverfahren wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Ergebnis der Markterkundung
Markterkundungsverfahren
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
-------------------------- Verfahren 1 --------------------------
Abschließende Projektbeschreibung
Die abschließende Projektbeschreibung wird hiermit veröffentlicht.
Förderbescheid
Die Gemeinde Wasserlosen hat am 24.07.2014 den Förderbescheid durch Herrn Staatsminister Söder erhalten.
Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde Wasserlosen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Wasserlosen definierten Erschließungsgebiets im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Der Gemeinde Wasserlosen lag innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot von einem zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Unternehmen vor.
Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formelle Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken) liegen vor.
Gemeinde Wasserlosen, 31.05.2014
1. Bgm. Anton Gößmann
Auswahlverfahren
Der Gemeinde Wasserlosen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers der mit einem öffentlichen Zuschuß den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie durch.
Die Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Teilnahmeanträge sind bis zum 14.02.2014 einzureichen.
Gemeinde Wasserlosen, 17.01.2014
1. Bgm. Günther Jakob
PDF Bekanntmachung Auswahl Netzbetreiber als Download
Stellungnahme Bundesnetzagentur
Der Gemeinde Wasserlosen kommen nach der Prüfung gemäß Nr. 4.1.2 BbR zum Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mittel möglich erscheint:
Weder besitzt die Gemeinde ein eigenes Gemeindewerk, noch existiert in der Nähe ein geeigneter Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.
Die Bundesnetzagentur hat auf Anfrage vom 11.11.2013 folgende Stellungnahme am 29.11.2013 abgegeben:
PDF Stellungnahme Bundesnetzagentur als Download
PDF Dokumentation Markterkundung
Ergebnis der Markterkundung
Es wird festgestellt, dass kein Betreiber eines elektronischen Kommunikationsnetzes ein Angebot abgegeben hat. Die Markterkundung blieb erfolglos.
Gemeinde Wasserlosen, 17.01.2014
1. Bgm. Günther Jakob
Markterkundung
Veröffentlichung des Ergebnisses der Ist- und Bedarfsermittlung für die Gemeinde Wasserlosen und Beginn der Markterkundung
Die Unternehmen im Kumulationsgebiet von Wasserlosen haben ihren Bedarf angemeldet.
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet) zu fördern.
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets realisierbar sein.
Die Gemeinde Wasserlosen hat ein Kumulationsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte und die Unternehmen befragt.
Ergebnisse der Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass ein Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Zwölf weitere Unternehmen benötigen eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s. Die Betriebe liegen alle im vorläufigen Kumulationsgebiet. Die genaue Lage kann aus der Übersichtskarte entnommen werden.
Übersichtskarte als Download
Aktuelle Breitbandversorgung
Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf im vorläufigen Kumulationsgebiet nicht gedeckt werden kann.
Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist dokumentiert.
Bestand als Download
Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Wasserlosen gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Kumulationsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Wasserlosen ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Gemeinde Wasserlosen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie:
ohne finanzielle Beteiligung Dritter, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden
bzw.
zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir um Zusendung eines verbindlich unterschriebenen detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, bis spätestens 16.12.2013. (4 Wochen)
Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, damit auf Nachfrage die Gemeinde dies kontrollieren kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten verbindlichen Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Gößmann, Tel: 09726/9067-0 Mail: gemeinde@wasserlosen.de
Bedarfsermittlung
Die Unternehmen im festgelegten Kumulationsgebiet in Wasserlosen sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden.
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet).
Die Gemeinde Wasserlosen hat ein Kumulationsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte. Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets realisierbar sein.
Das Kumulationsgebiet umfasst die Ortsteile Burghausen, Kaisten und Rütschenhausen. Es ist auf nachfolgender Karte dargestellt. Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach einem Hochgeschwindigkeitsinternet im dargestellten Kumulationsgebiet.
Unternehmen, die im Kumulationsgebiet ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 05.11.2013 zu melden. Hierfür ist ein Formular zum Download vorbereitet. Weiterhin wird der Fragebogen verteilt.
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Gößmann, Tel: 09726/9067-0, Mail: gemeinde@wasserlosen.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.