Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien soll im Gemeindegebiet angehoben und gefördert werden, um einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten.
Die Gemeinde Wasserlosen legt daher im Rahmen der Haushaltsmittel ab dem 01.06.2022 ein kommunales Förderprogramm mit einer gesamten Fördersumme von 7.000 € pro Haushaltsjahr für Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf. Das Förderprogramm ist vorbehaltlich der Haushaltslage vorerst bis zum 31.12.2024 befristet und gilt für private Haushalte.
Die Unterlagen zur Förderrichtlinie und die Anträge finden Sie im unteren Teil der Seite.
- Förderrichtlinie zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers
- Anmeldung des Vorhabens
- Antrag auf Zuwendung
Die Fördersumme für 2024 ist bereits erschöpft! Es können keine weiteren Anträge zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/ oder Batteriespeicher angenommen werden.
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