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Bundestagswahl am 23.02.2025 - Beantragung von Briefwahlunterlagen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

-Beantragung von Briefwahlunterlagen-
 

Die Gemeinde Wasserlosen wird in Kürze mit der Verteilung der Wahlbenachrichtigungsbriefe für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl beginnen.
Ab Montag, den 13.01.2025 bis zum Freitag den 21.02.2025, 15.00 Uhr ist es möglich, Briefwahl zu beantragen.
 
Achtung: späterer Versand der Briefwahlunterlagen als sonst:
 
Obwohl die Briefwahl-Beantragung bereits frühzeitig ab dem 13.01.2025 möglich ist, kann mit der Aushändigung bzw. Zustellung der Briefwahlunterlagen vermutlich erst ab 07.02. bzw. 10.02.2025 begonnen werden. Da uns die Stimmzettel zur Bundestagswahl erst zum Ende der 6. KW (erste Februarwoche) ausgeliefert werden, ist eine Aushändigung/Zustellung der Briefwahlunterlagen leider erst ab diesem Zeitpunkt möglich.
 
Hinweise für Bürger, die ihr Briefwahlrecht online ausüben möchten:
Ab Montag, den 13.01.2025 (07.00 Uhr) bis Dienstag 18.02.2025 (23.00 Uhr) ist es wieder möglich, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 auf unserer Internetseite unter: https://www.wasserlosen.de/de/rathaus/wahlen online zu beantragen.
 
Hinweise für Bürger, die ihr Briefwahlrecht schriftlich ausüben möchten:
Nutzen Sie hierzu bitte die Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes. Dieser muss persönlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Eine Abholung der Wahlunterlagen durch eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich (die zusätzliche Unterschrift im Feld Vollmacht ist unbedingt nötig). Eine bevollmächtigte Person darf nicht für mehr als 4 Stimmberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen und nur unterschriebene Briefwahlanforderungen werden bearbeitet!
 
Hinweis:  Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt. Sie haben dann nur noch bis spätestens Samstag 22. Februar 2025, 12.00 Uhr die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein bei Ihrem Wahlamt zu beantragen.
 
Ihr Wahlamt – Gemeinde Wasserlosen
Wasserlosen, 07.01.2025
 

Anton Gößmann , 1. Bürgermeister