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Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers

Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien soll im Gemeindegebiet angehoben und gefördert werden, um einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten.

Die Gemeinde Wasserlosen legt daher im Rahmen der Haushaltsmittel ab dem 01.06.2022 ein kommunales Förderprogramm mit einer gesamten Fördersumme von 7.000 € pro Haushaltsjahr (im Jahr 2022 gilt ein Höchstbetrag von 4.000 €) für Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf. Das Förderprogramm ist vorbehaltlich der Haushaltslage vorerst bis zum 31.12.2023 befristet und gilt für private Haushalte.


Die Unterlagen zur Förderrichtlinie und die Anträge finden Sie im unteren Teil der Seite.

Die Fördermittel für das Jahr 2023 sind bereits erschöpft. Es können für das Jahr 2023 keine Förderanträge mehr eingereicht werden.